Eigene Dokumentenverwaltung für Gutschriften, mit eigenem Nummernkreis, PDF speichern, Kopierfunktion
Unter einer Gutschrift versteht man rechtlich gesehen eine Abrechnung von Lieferungen oder Leistungen. Es wird damit aber auch eine Stornorechnung bezeichnet. Somit können Gutschriften auf 2 Arten ausgestellt werden. Entweder als "Rechnung des Leistungsempfängers" oder zur "Korrektur/Storno von Rechnungen".
Die Gutschrift ist im steuerrechtlichen Sinne eine Rechnung, wo nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger diese ausstellt. Man verwendet den Begriff immer dann, wenn jemand eine Zahlung erhält, ohne dass er dafür eine Rechnung geschrieben hat.
Sie können Ihrem Kunden allerdings auch eine Gutschrift ausstellen und damit eine Rechnung ganz oder teilweise "gutschreiben", wenn er ein Produkt oder eine nicht erfolgte Leistung bemängelt, oder die Rechnung falsch ausgestellt wurde und korrigiert werden muss. Mit der Gutschrift können Sie Ihrem Kunden den Rechnungsbetrag oder auch einen Teilbetrag zurückerstatten. Hierfür können Sie im KingBill die betroffene Rechnung, die storniert oder korrigiert werden soll, einfach in eine Gutschrift kopieren. Beim Kopieren wird die Rechnungsnummer als Referenz übertragen, damit Sie die richtige Zuweisung haben. Danach sollte in dem Fall die Rechnung korrekt neu ausgestellt werden.
Rückbuchung ins Lager über die Gutschrift: Für Besitzer der Lagerverwaltung ist die Gutschrift von großem Vorteil, denn wenn Sie eine Gutschrift ausstellen, dann fragt KingBill, ob die Lagerstande, der in der Gutschrift enthaltenen Artikel, aktualisiert werden sollen (Retourware).
Auswertung von Gutschriften: Wenn Sie auch die Umsatzstatistik verwenden, können Sie die Gutschriften gesondert auswerten.
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